Golden Sheep
Fassung vom 28.05.2026
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der
Golden Sheep GmbH

Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge und Angebote der Golden Sheep GmbH gegenüber ihren Kunden. Bitte lies sie vor der Annahme eines Angebots aufmerksam durch.

1. Vertragsparteien

Vertragsparteien sind zum einen die Golden Sheep GmbH als Auftragnehmerin (im Folgenden «Golden Sheep» genannt) und zum andern der im Angebot aufgeführte Auftraggeber (im Folgenden «Kunde» genannt).

2. Anerkennung der vorliegenden AGB

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen Golden Sheep und dem Kunden, soweit sie nichts Abweichendes schriftlich vereinbart haben. Im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung haben die AGB Gültigkeit, selbst wenn bei einem einzelnen Auftrag nicht speziell darauf verwiesen wird. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausdrücklich wegbedungen.

3. Gültigkeit des Angebots / Vertragsschluss

Sofern im Angebot von Golden Sheep nicht ausdrücklich anders geregelt, bleibt Golden Sheep während zwei Wochen ab dem Ausstellungsdatum an ein gemachtes Angebot gebunden. Ein gültiger Vertrag zwischen dem Kunden und Golden Sheep entsteht erst mit der ausdrücklichen und vorbehaltslosen Annahme des Angebots durch den Kunden – elektronisch über die Angebots-Webseite oder schriftlich.

4. Unverbindliches Angebot

Die auf der Website publizierten Informationen, Tarife, Preislisten und dergleichen begründen grundsätzlich weder eine Aufforderung noch eine Empfehlung zum Erwerb von Dienstleistungen. Trotz aller vernünftigerweise zumutbaren Vorkehrungen können technische Ungenauigkeiten, Auslassungen oder typografische Fehler in den Inhalten der Website nicht ausgeschlossen werden. Es kann keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der publizierten Informationen, Tarife und Preislisten übernommen werden.

5. Leistungen

Golden Sheep erbringt Leistungen in den Bereichen Strategie, Beratung, Konzeption, UX-Design, Social Media, Online Marketing sowie Entwicklung. Die konkrete Leistungserbringung wird im Angebot oder im Rahmen eines Einzelvertrages definiert. Sofern im Angebot oder im Rahmen eines Einzelvertrages nicht ausdrücklich vereinbart, erbringt Golden Sheep ihre Leistungen nicht im Sinne von werkvertraglichen Leistungen und ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet.

6. Technische Probleme

Im Falle von technischen Problemen, auf welche Golden Sheep keinen Einfluss hat und die eine Weiterführung des Auftrages verhindern oder verunmöglichen, ist Golden Sheep berechtigt, den gesamten Vertrag oder Teile davon fristlos zu kündigen, ohne dass sie dabei schadenersatz­ pflichtig wird.

7. Suchmaschinenplatzierungen

Golden Sheep sichert dem Kunden nicht den Erfolg erbrachter Massnahmen zu. Die Position einer Internetseite in Suchmaschinen hängt von zahlreichen Faktoren ab, auf die Golden Sheep keinen Einfluss hat, sodass die Leistungen von Golden Sheep allein nicht zum Erfolg führen müssen.

8. Browserkompatibilität

Golden Sheep erbringt Web-Dienstleistungen auf der Basis moderner und heute gängiger Technologien. Je nach verwendetem Webbrowser und Betriebssystem kann es zu einer unterschiedlichen Darstellung kommen. Für Technologien mit einem geringen Marktanteil von unter 4 % sowie für veraltete und nicht mehr weiterentwickelte Browserversionen (z. B. Internet Explorer) wird keine Kompatibilitätsgewährleistung übernommen.

9. Beizug Dritter

Golden Sheep ist berechtigt, Dritte zur Vertragserfüllung beizuziehen. Sofern im Angebot oder im Rahmen eines Einzelvertrages nicht ausdrücklich anders vereinbart, haftet Golden Sheep nur für die Auswahl, Instruktion und Überwachung der beigezogenen Dritten. Verlangt der Kunde den Beizug eines bestimmten Dritten, hat der Kunde das Risiko einer Nicht- oder Schlechterfüllung durch den betreffenden Dritten alleine zu tragen.

10. Abnahme von Arbeiten

Der Kunde ist verpflichtet, die von Golden Sheep ausgeführten und gelieferten Arbeiten und (Teil-)Leistungen nach deren Erhalt unverzüglich zu prüfen. Ohne gegenteilige Absprache hat der Kunde sieben Arbeitstage Zeit, allfällige Korrekturwünsche anzubringen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Rückmeldung, gelten die erbrachten Arbeiten als vorbehaltlos abgenommen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich und schriftlich mitzuteilen. Eine Haftung von Golden Sheep für vom Kunden übersehene Fehler ist ausgeschlossen.

11. Geistiges Eigentum

Sämtliche Urheberrechte und andere Schutzrechte bleiben im Eigentum von Golden Sheep oder allfälligen Dritten. Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung steht dem Kunden an den überlassenen Arbeits­ ergebnissen ein unbefristetes, nicht übertragbares und nicht ausschliessliches Nutzungsrecht zu. Bezüglich derjenigen Teile, an welchen das geistige Eigentum Dritten zusteht, gelten ausschliesslich die Bestimmungen des betreffenden Dritten.

12. Termine

Soweit im Angebot oder im Einzelvertrag nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, handelt es sich bei vereinbarten Terminen um unverbindliche Richttermine.

Gerät Golden Sheep in Verzug, hat der Kunde ihr zwei Mal schriftlich eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Kommt Golden Sheep ihrer Leistungsverpflichtung auch nach der zweiten Nachfrist nicht nach, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten – bereits erbrachte Leistungen, die der Kunde in zumutbarer Weise verwenden kann, sind vom Rücktritt ausgeschlossen. Lieferverzögerungen geben in keinem Fall Anspruch auf Schadenersatz.

13. Vergütung

Golden Sheep erbringt ihre Leistungen zum im Angebot oder Einzelvertrag vereinbarten Preis. Die Vergütung versteht sich in Schweizer Franken (CHF), exkl. MwSt. Ein genannter Gesamtpreis ist – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – als geschätzter Richtpreis zu verstehen, weder als Festpreis noch als Kostendach. Allfällige Spesen und Reisezeit werden im Angebot festgehalten oder separat vereinbart.

14. Zahlungsbedingungen

50 % des einmaligen Honorars sind vor Projektstart zu bezahlen, die restlichen 50 % bei Abnahme bzw. Go-Live. Wiederkehrende Leistungen (Lizenzen, Hosting-/Datenschutz-Abos) werden jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

Golden Sheep behält sich ausdrücklich vor, Anzahlungen zu verlangen und Bonitätsauskünfte einzuholen.

15. Gewährleistung

Golden Sheep gewährleistet eine sorgfältige und getreue Ausführung ihrer Leistungen. Soweit werkvertragliche Leistungen erbracht werden, gewährleistet Golden Sheep, dass das Werk im Zeitpunkt der Abnahme der vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht. Liegt ein Mangel vor, hat der Kunde zunächst nur das Recht auf Nachbesserung. Kann Golden Sheep die Nachbesserung innert angemessener Frist nicht vornehmen, setzt der Kunde eine zweite angemessene Nachfrist. Bleibt diese erfolglos, kann der Kunde

  • eine angemessene Preisminderung verlangen oder
  • bei einem erheblichen Mangel, der den Kunden an der Nutzung des Werkes insgesamt hindert, vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen, die in zumutbarer Weise verwendet werden können, sind vom Rücktritt ausgeschlossen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Bezüglich Leistungen Dritter gelten ausschliesslich deren Gewährleistungsregelungen.

16. Gewährleistungsausschluss

Die Gewährleistung entfällt im Falle von Ereignissen, deren Ursache im Machtbereich des Kunden liegt, insbesondere wenn ein Leistungsgegenstand durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäss implementiert, gewartet oder benutzt wird – es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den Mangel sind.

17. Verlinkte Websites

Links auf der Website oder im Rahmen erbrachter Leistungen können zu Websites Dritter führen. Diese stehen nicht unter dem Einfluss von Golden Sheep. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmässigkeit der dort enthaltenen Inhalte sowie allfällige Angebote, Produkte und Dienstleistungen übernimmt Golden Sheep keinerlei Verantwortung. Die Benutzung verlinkter Websites erfolgt in eigener Verantwortung.

18. Rechte Dritter / Rechtsgewährleistung

Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit des Domainnamens, der Inhalte seiner Websites und Drucksachen sowie für die von ihm gelieferten Daten und Inhalte (Texte, elektronische Daten, Bilder, Videos, Eigenkreationen usw.) einschliesslich der Suchbegriffe allein verantwortlich. Gleiches gilt für den Schutz der Rechte Dritter, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.

Golden Sheep gewährleistet, dass ihre eigenen Leistungen keine in der Schweiz anerkannten Schutzrechte Dritter verletzen. Forderungen infolge behaupteter Ansprüche Dritter zeigt der Kunde Golden Sheep unverzüglich und schriftlich an und überlässt Golden Sheep die ausschliessliche Führung eines allfälligen Prozesses.

19. Haftung

Golden Sheep haftet für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte direkte Schäden. Soweit gesetzlich zulässig wird jede weitergehende Haftung ausgeschlossen, insbesondere die Haftung für beigezogene Dritte, für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, Folge- und Drittschäden.

Golden Sheep ist nicht verantwortlich für Änderungen an der Website, die vom Kunden oder Dritten vorgenommen wurden und welche die SEO-Platzierung der Website oder laufende Digital-Marketing-Kampagnen beeinträchtigen. Mehraufwände werden separat verrechnet. Für Schäden (einschliesslich Viren), die dem Kunden durch Missbrauch von Drittleistungen entstehen, übernimmt Golden Sheep keine Verantwortung.

20. Geheimhaltung

Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Geheimhaltung von Tatsachen, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind und ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen. Im Zweifelsfall sind Informationen und Daten vertraulich zu behandeln.

21. Abbruch des Auftragsverhältnisses

Wird ein Auftrag im Laufe der Ausführungsarbeiten vom Kunden gekündigt, storniert oder widerrufen, schuldet der Kunde neben der Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen auch den Ersatz für allfällige Aufwendungen, welche Golden Sheep im Hinblick auf die Fertigstellung des Auftrages bereits getätigt hat.

22. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf den Vertrag ist ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand gilt der Sitz der Golden Sheep GmbH.

23. Schlussbestimmungen

Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen des Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall wird die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine sinngemäss ähnliche, aber wirksame Bestimmung ersetzt.